Regelwerk | Änderungsverlauf

    • Abschnitt 4 Nummer 5: Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände direkt aus dem Zentrallager entwendet werden. (Info: Überfall eines Waffentransportes ist z.B. erlaubt.)
    • Abschnitt 4 Nummer 5.1: Gegenstände aus dem Zentrallager (also Ausrüstungsgegenstände von Feuerwehr, Rettungsdienst und Werkstätten, Bandage inbegriffen!) dürfen nicht weitergegeben werden und sind durch Zivilisten nicht eigenständig zu benutzen.
    • Abschnitt 4 Nummer 5.2: Der Missbrauch der Gegenstände für Aktivitäten, welche nicht dem Berufsbild entsprechen (z.B. Waffenbau), sind untersagt.

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