Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie die Möglichkeit haben, einen Waffenschein über das Postfach der Landespolizei Freistaat Nord zu beantragen.
Die möglichen Waffenscheine sind:
- Kleiner Waffenschein: Berechtigt zum Erwerb, Besitz und Führen von nicht-automatischen Handfeuerwaffen (z. B. Pistolen)
- Großer Waffenschein: Berechtigt zum Erwerb, Besitz und Führen von nicht-automatischen Langwaffen (z. B. Jagdgewehre)
Antragsstellung
Wenn Sie einen Waffenschein beantragen möchten, senden Sie bitte die folgenden Informationen in Ihrer Anfrage:
- Beantragter Waffenschein: [ ] Kleiner Waffenschein [ ] Großer Waffenschein (bitte "X" setzen)
- Anschrift inkl. Postleitzahl:
- Geburtsdatum:
- Geburtsort:
- Kopie des Personalausweises (siehe Anhang)
- Begründungsschreiben:
(Jeder Waffenschein erfordert eine Begründung, für den großen Waffenschein muss diese jedoch besonders detailliert und nachvollziehbar sein.)
Ablauf der Beantragung
- Informieren Sie sich über das Waffengesetz
- Die Antragssteller sind verpflichtet, sich mit dem deutschen Waffengesetz (WaffG) vertraut zu machen.
- Stellen Sie den Antrag
- Senden Sie Ihre Anfrage mit allen erforderlichen Angaben (siehe oben).
- Warten Sie auf eine Rückmeldung
- Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage. In dieser Zeit bitten wir, von Nachfragen abzusehen.
- Prüfung nach Genehmigung
- Nach Genehmigung erhalten Sie Zugang zur Prüfung (Freitext & Multiple Choice), die innerhalb von 7 Tagen abgelegt werden muss.
- Warten Sie auf die Auswertung
- Die Auswertung dauert bis zu 10 Tage. Auch hier bitten wir, von Nachfragen abzusehen.
- Abholung des Waffenscheins
- Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Details zur Abholung.
Wichtige Hinweise
- Unvollständige Unterlagen oder nicht erfüllte Voraussetzungen führen zu einer 7-tägigen Sperre ohne Erläuterung der Begründung.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung darf nach 7 Tagen erneut teilgenommen werden.
- Ein Waffenschein wird nur erteilt, wenn der Antragsteller in den letzten drei Monaten:
- Keine Straftaten gegen Personen, die körperliche Unversehrtheit oder gegen hoheitliche Maßnahmen begangen hat.
- Keine Straftaten im Zusammenhang mit Waffen verzeichnet hat.
- Körperlich und geistig als geeignet für den Besitz und Gebrauch von Waffen eingestuft wird.
Zum Thema Datenschutz versichern wir Ihnen, dass Ihre gesendeten Daten ausschließlich von qualifizierten Sachbearbeitern der Landespolizei Stettbeck eingesehen und vertraulich behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Baran Norden
Polizeihauptkommissar mit Amtszulage | Leiter Sachbearbeitung Waffenscheine